Weniger Asylverfahren
Asylgerichtshof: 22 Stellen gestrichen
Der Asylgerichtshof muss wegen des Sparkurses in Österreich Personal einsparen. 22 Planstellen sind heuer gestrichen worden. Das geht aus der Antwort des Bundeskanzleramtes auf eine parlamentarische Anfrage des BZÖ hervor. Beim Gerichtshof hält man diese Einsparungen aber durchaus für verkraftbar.
27. April 2017, 15:40
In den vergangenen zweieinhalb Jahren ist die Zahl der anhängigen Asylverfahren und der sogenannten Altfälle deutlich gesunken.
Mittagsjournal, 18.03.2011
15.000 Verfahren derzeit
Seit der Asylgerichtshof im Juli 2008 die Arbeit aufgenommen hat, hat er rund 50.000 Berufungsverfahren von Asylwerbern übernommen.
24.000 Altverfahren waren damals schon anhängig und 26.000 sind seither dazu gekommen. Rund zwei Drittel all dieser Verfahren konnten mittlerweile erledigt werden, es bleiben laut der Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) insgesamt rund 15.000 derzeit beim Asylgerichtshof anhängige Verfahren.
22 Stellen gestrichen
Der Asylgerichtshof musste nun 22 Planstellen abbauen, um zum Sparbudget beizutragen. Es bleiben aber immerhin 246 Mitarbeiter, darunter 75 Richter. Ziel ist es, laut Bundeskanzleramt, auch mit diesem Personalstand heuer alle 7.000 offenen Altverfahren abzuarbeiten. Und die Durchschnittsdauer bei neuen Berufungs-Verfahren soll nur 6 bis 10 Monate betragen. Derzeit dauern schon 80 Prozent der neuen Verfahren nur 6 Monate. Dublin-Verfahren, also die Prüfung, ob Österreich oder ein anderer Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, dauern nur zwei bis drei Wochen.
Weniger Asylwerber
Durch die Arbeit des Asylgerichtshofs und den Rückgang bei den Asylanträgen ist auch die Zahl der in Österreich lebenden Asylwerber gesunken. Per 1. Jänner waren 12.500 Asylwerber in Grundversorgung, das sind um 3.500 weniger als ein Jahr davor. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums hervor. Grundversorgung bedeutet, dass der Staat eine Wohnmöglichkeit, meist in einer Pension Verfügung stellt, sowie Essen, Krankenversicherung und 40 Euro Taschengeld pro Monat.
1.400 Euro pro Verfahren
Dem BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz, der die parlamentarischen Anfragen gestellt hat, sind die Kosten für Asylverfahren zu hoch. Konkret kritisiert er, dass ein Verfahren beim Asylgerichtshof rund 1400 Euro kostet. Somit seien bisher 39 Millionen Euro für Verfahren ausgegeben worden, die letztlich mit einer Ablehnung des Asylantrags geendet haben. Daher, so Grosz, sollten Einsprüche künftig vorab auf ihre Sinnhaftigkeit in der Argumentation überprüft werden. Dem Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk zufolge wäre die Ablehnung von Berufungen ohne inhaltliche Prüfung aber verfassungswidrig, und der laut Funk ohnehin schon reduzierte Rechtsschutz für Asylwerber würde weiter verringert.