Datenschützer erteilen Auflagen

Google darf Streetview starten

Die österreichische Datenschutzkommission gibt Google Street View unter Auflagen grünes Licht. Eine der Auflagen ist, dass man sein Haus in Googles Internetansichten verdecken lassen kann. Und bestimmte Bereiche sollen von Haus aus nicht einsehbar sein.

Mittagsjournal, 21.04.2011

Strengere Auflagen

Dass Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, gilt bei Google mittlerweile als Standard. Österreich fordert jedoch eine weitaus schärferen Wahrung der Privatsphäre als andere Länder. Besonders sensible Bereiche müssen geschützt werden, sagt Eva Souhrada-Kirchmayer von der Datenschutzkommission. Dazu zählten beispielsweise der Eingangsbereich von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen. "Da genügt es nicht, das Gesicht unkenntlich zu machen, sondern da muss die Person als Ganzes unkenntlich sein, bevor es zur Veröffentlichung kommt."

Kein Blick über die Gartenhecke

Und auch einen anderen Streitfall will die Datenschutzkommission entschärfen: Privatgärten und Höfe, die für Spaziergänger normalerweise nicht einsehbar sind, sollen bereits im Vorhinein verpixelt werden. Das hänge mit der Kameraeinstellung zusammen, weil Google aus einer Höhe von 2,80 Meter fotografiert.

Verpixelung per Mausklick

Außerdem sollen die Österreicher das Recht haben, bereits vor der Veröffentlichung der Streetview-Aufnahmen Einspruch zu erheben: Wer nicht will, dass sein Haus oder seine Wohnung im Internet zu sehen ist, soll dies per Mausklick verhindern können, fordert Souhrada-Kirchmayer. Google müsse zwölf Wochen vor der Veröffentlichung ein leicht handhabbares Tool anbieten, wo ein Betroffener per Mausklick sein Widerspruchsrecht geltend machen kann.

Bei Verstößen Rechtsweg

Man gehe davon aus, dass Google sich rechtskonform verhalten wird, sagt Souhrada. Sollte die Datenschutzkommission jedenfalls einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Datenschutz orten, könnte sie auch Klage gegen Google erheben.