Wäre nicht der erste Politiker hinter Gittern

Scheuchs Amt hängt am Berufungsverfahren

18 Monate Haftstrafe, davon sechs Monate unbedingt - dieses Urteil hat das Landesgericht Klagenfurt über FPK-Chef Uwe Scheuch verhängt. Scheuch hat angekündigt zu berufen und bekräftigt nicht zurückzutreten. Wird die Haftstrafe allerdings bestätigt, dann wäre Scheuch sein Amt als Landeshauptmann-Stellvertreter automatisch los.

Morgenjournal, 03.08.2011

Folge des Beamtenrechts

Im Sinne des Gesetzes ist Uwe Scheuch ein Beamter, schließlich ist er Mitglied einer Landesregierung. Und zu Verurteilungen von Beamten heißt es im Strafgesetzbuch, Paragraph 27: Eine Freiheitsstrafe für einen Beamten ist unter anderem dann mit dem Verlust des Amtes verbunden, wenn diese Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt, oder wenn die nicht bedingte Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt. Was der Fall wäre, wenn das erstinstanzliche Urteil gegen Scheuch hält.

Olah und Rosenstingl

Es ist nicht das erste Mal, dass Politiker vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Zwei mussten sogar hinter Gitter: 1969 wurde der ehemalige SPÖ-Innenminister Franz Olah zu einem Jahr "schwerem Kerker", wie es damals noch hieß, verurteilt. Er hatte Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet. 2001 bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Verurteilung des früheren FPÖ-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue.

Geldstrafen für Kanzler

Weniger schwerwiegende Folgen hatten Gerichtsverfahren für andere prominente Politiker. Ein kurzer Auszug aus der Liste: Der ehemalige SPÖ-Bundeskanzler Bruno Kreisky fasste eine bedingte Geldstrafe aus, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Sein Nachfolger Fred Sinowatz, ebenfalls SPÖ, wurde wegen falscher Zeugenaussage zu einer Geldstrafe verurteilt.

Westenthaler und Winter

Vor drei Jahren erhielt BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler sechs Monate bedingt, ebenfalls wegen falscher Zeugenaussage. 2009 wurde FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt.