Sickinger zur Causa Scheibner

Berufsregeln für Politiker schwer regelbar

Dass der ehemalige Verteidigungsminister Herbert Scheibner zuletzt regelmäßig Geld von der Firma Eurofighter bezogen hat, lässt die Diskussion über Unvereinbarkeitsregeln für Nationalratsabgeordnete wieder aufflackern. Der Politologe Hubert Sickinger appelliert in dieser Frage an das Gewissen der Politiker.

Mittagsjournal, 16.09.2011

Ex-Verteidigungsminister Herbert Scheibner ist Abgeordneter des BZÖ (vormals FPÖ) im Parlament und dort auch für Verteidigungsfragen zuständig. Rechtlich ließen sich solche Unvereinbarkeiten nur schwer regeln, sagt der Politologe Hubert Sickinger. Er appelliert aber an das Gespür der Abgeordneten.

Fall Scheibner, Fall Stummvoll

Zwei Fälle lassen die Diskussion über die Vereinbarkeit eines Nationalratsmandats mit Nebentätigkeiten wieder aufflackern. Herbert Scheibner ist Klubobmann-Stellvertreter des BZÖ im Parlament, sitzt für das BZÖ als Ersatzmitglied im Landesverteidigungs-Ausschuss und gibt auch unter anderem die Linie der Partei in der Sicherheits-und Verteidigungspolitik vor. Gleichzeitig hat der BZÖ-Abgeordnete und ehemalige Verteidigungsminister von der Rüstungsfirma Eurofighter zuletzt regelmäßig 5.000 Euro im Monat bekommen, laut Scheibner für die Präsentation des Unternehmens im arabischen Raum.

Erst vor kurzem hat ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bei einem Glücksspielkonzern zurückgelegt, Stummvoll ist auch Chef des parlamentarischen Finanzausschusses, der für den Bereich Glücksspiel zuständig ist.

Sickinger appelliert an Moral und Gespür

Verboten sind diese Nebentätigkeiten für Abgeordnete freilich nicht. Ein Berufsverbot gibt es nur für Nationalratspräsidenten und Klubobleute. Abgeordnete müssen nach derzeitiger Regelung nur melden, wenn sie durch eine Nebentätigkeit oder einen Beruf mehr als 1.140 Euro im Jahr beziehen. Herbert Scheibner beispielsweise hat das auch getan. Rechtlich ist also alles in Ordnung, moralisch auch?

Der Politologe Hubert Sickinger, der sich seit Jahren mit dem Thema Unvereinbarkeit beschäftigt, bezweifelt das: es sei weniger eine Frage der rechtlichen Regelung, vielmehr gehe es um das politische Gespür der Abgeordneten. Rechtlich ließe sich die Frage, welche privaten Geschäfte mit einem Mandat vereinbar sind, wohl nie vollständig regeln, sagt Sickinger. Ein generelles Berufsverbot etwa wäre nicht wünschenswert, denn dann wären Abgeordnete erst recht finanziell darauf angewiesen, dass sie ihr Mandat behalten.

Strengere Regeln kommen

Verschärfungen sind von der Politik geplant. So sieht der Entwurf des Lobbyisten-Gesetzes ein Berufsverbot für Mandatare als klassische Lobbyisten vor. Nebeneinkünfte von Abgeordneten sollen künftig nach deutschem Vorbild genauer angegeben werden müssen, also die Höhe der Bezüge und von wem das Geld kommt. Ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Sickinger, denn wenn Dinge rechtlich nicht eindeutig geregelt werden können, sollten sie zumindest transparent auch für die Öffentlichkeit sein, so der Politologe Hubert Sickinger.