Zuständig nur mehr der Bund

Pflegegeld: Verwaltung gestrafft

Der Zugang zum Pflegegeld ist seit Jahresbeginn neu geregelt, die auszahlenden Stellen wurden drastisch reduziert: Statt den mehr als 280 verschiedenen Stellen auf Landes- und Bundesebene ist ab jetzt nur mehr der Bund mit nur acht Institutionen zuständig. Für Pflegegeldbezieher ändert sich dadurch aber nicht viel.

Morgenjournal, 07.01.2012

Anselm Peer

Gilt nur für Neu-Anträge

Wer bereits Pflegegeld bezieht muss sich um nichts kümmern und bekommt weiterhin seine Zahlungen. Bei Neu-Anträgen oder Änderungswünschen muss man sich in Zukunft aber in vielen Fällen an andere Stellen wenden, als bisher. All jene, die von dieser Umstellung betroffen sind, bekommen einen Brief mit näheren Details.

Länder entschädigen Bund

Bisher waren 280 Landes- und 23 Bundesstellen für Pflegegeldangelegenheiten zuständig, durch eine Verwaltungsreform wurden alle Kompetenzen auf den Bund übertragen. Für den Mehraufwand erstatten die Länder dem Bund rund 370 Millionen Euro - mehr Geld für die Pflegegeldbezieher gibt es aber nicht, es wird nicht an die Inflation angepasst.

Pflegefachkräfte entscheiden mit

Neu ist eine Arbeitsteilung bei der Pflegeeinstufung: Seit Anfang des Jahres sind dafür nicht mehr allein Ärzte zuständig, sondern auch Pflegefachkräfte können über den Pflegebedarf - und damit auch über die Höhe des Pflegegeldes mitentscheiden.

Finanzierung nur bis 2014 gesichert

Auch in diesem Jahr ist der Pflegefonds in Kraft, heuer umfasst er 150 Millionen Euro - dadurch soll die Kostensteigerung der Länder und Gemeinden abgedeckt werden. Insgesamt ist der Pflegefonds mit fast 700 Millionen Euro dotiert - damit ist die Finanzierung der Pflege aber nur bis 2014 gesichert. Bis Ende des Jahres soll ein Modell für eine langfristige Finanzierung der Pflege gefunden werden.