Verurteilte Politiker: Diskussion über Amtsverlust
Der Fall Scheuch hat die Diskussion über Amts- und Mandatsverlust von Politikern wieder aufleben lassen. Derzeit müssen Politiker eine unbedingte Haftstrafe von mehr als einem Jahr ausfassen, damit sie auch ihres Amtes enthoben werden können oder ihr Mandat verlieren. Eine relativ hohe Hürde, die gesenkt werden soll - ein entsprechender Vorstoß von Nationalratspräsidentin Prammer im Ö1-Interview findet großen Anklang.
8. April 2017, 21:58
Parteien unterstützen Prammer-Vorstoß
Mehr als zwölf Monate unbedingt, erst dann ist das Amt weg. Bei bedingten Haftstrafen passiert gar nichts. Das will Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) ändern - ihr SPÖ-Parlamentsklub unterstützt sie dabei. Prammer will die Grenze bei unbedingten Strafen niedriger ansetzen und auch bedingte Strafen mit automatischem Amtsverlust verknüpfen.
Wo die Grenzen künftig liegen sollen, müsse man diskutieren, legt sich Prammer noch nicht fest. Die ÖVP macht mit und spricht sich für eine deutliche Verschärfung der Bestimmungen aus - man habe schon vor zwei Jahren Vorschläge dazu gemacht.
Auch FPÖ gesprächsbereit
Auch die Grünen sind für einen rascheren Amtsverlust etwa bei Korruption und Amtsmissbrauch. Ebenso das BZÖ, das die Abgeordneten-Immunität gleich mit abschaffen will. Und selbst die FPÖ, deren Amtsträger Uwe Scheuch die Debatte ausgelöst hat, ist gesprächsbereit.