Vorratsdatenspeicherung EU-widrig
Die Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat - also ohne jeden konkreten Verdacht ist grundrechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs. Geklagt hatten unter anderen mehr als 11.000 österreichische Bürger und die Kärntner Landesregierung. Das Urteil des EUGH dürfte zwar erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgen die Richter aber den Vorschlägen des Generalanwalts.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 12.12.2013
Zwei Jahre gespeichert
Jeder Anruf vom Handy, jedes SMS, jede E-Mail. Gespeichert vom Telekomunternehmen Ihres Vertrauens - bis zu zwei Jahre lang. Nicht der Inhalt aber die Verbindungsdaten. Wer mit wem kommuniziert, ist so jederzeit nachvollziehbar und kann von der Polizei abgefragt werden.
Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält das für unvereinbar mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union. Die Datenspeicherung ohne konkreten Verdacht sei außerdem unverhältnismäßig und würde die eigentlichen Ziele der Bekämpfung schwerer Verbrechen kaum erfüllen, heißt es im Gutachten des Generalanwalts. Der Datenschutzexperte des Europaparlaments, der SPÖ-Abgeordnete Josef Weidernholzer, pflichtet bei.
Länder sollen Gesetz reparieren
Die Vorratsdatenspeicherung wurde von der EU als Reaktion auf die Terroranschläge in Madrid und London 2004 und 2006 erlassen. Längst hat die EU-Kommission angekündigt, die Regeln zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hat sie bisher aber nicht vorgelegt.
Österreich hat die Vorratsdatenspeicherung erst 2012 übernommen und ist vom Europäischen Gerichtshof wegen Säumigkeit sogar verurteilt worden.
Jetzt könnte es beim EuGH aber in die andere Richtung gehen. Das Urteil wird zwar erst in einigen Monaten erwartet. Die Richter folgen allerdings meistens den Vorschlägen des Generalanwalts. Der plädiert im heutigen Befund allerdings nicht für sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung, sondern schlägt vor, den Gesetzgebern Zeit zur Reparatur einzuräumen.