Staats- und Demokratiereform light
Staats- und Demokratiereform - das ist eine der großen Überschriften: vor der Wahl war der Reformwille gewaltig, aber jetzt sind die Ansprüche heruntergeschraubt: sichtbar bei der längst nicht mehr zeitgemäßen Reform der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern und beim Wahlrecht. Einen neuen Anlauf unternehmen SPÖ und ÖVP bei schärferen Regeln für den Verlust von Ämtern und Mandaten und bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 14.12.2013
Von Amtsgeheimnis bis Amtsverlust
Sowohl für den Ämterverlust als auch für ein neues Informationsfreiheitsgesetz stellt die Regierung im Koalitionspakt neue Entwürfe und zwar für das erste Halbjahr 2014 in Aussicht. Das ist auch notwendig, denn bei den bisherigen Anläufen ist kein Ergebnis zustande gekommen. Beim Amtsgeheimnis etwa war nicht gesichert, ob es für alle Gebietskörperschaften gleichermaßen abgeschafft wird. Laut Koalitionspakt soll das jetzt so sein - und für alle Organe der Gesetzgebung sowie vom Rechnungshof kontrollierte Unternehmen gelten. Beim Mandatsverlust wird der Vorschlag aufgegriffen, dass Politiker ihr Amt verlieren sollen, wenn sie zu mindestens einem Jahr bedingter bzw. sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt werden.
Das heiß diskutierte, aber gescheiterte Demokratiepaket wird hingegen unverändert weiterverfolgt - erwähnt ist im Koalitions-Papier freilich nur der vorliegende Begutachtungsentwurf und nicht das was drinsteht - dass nämlich 10 Prozent der Wahlberechtigten und 15 Prozent im Falle von Verfassungsgesetzen - eine Volksbefragung erzwingen können. Die Sache soll jetzt einer parlamentarischen Enquete-Kommission übergeben werden, die Anfang 2014 einzusetzen ist.
Keine großen Pläne haben SPÖ und ÖVP beim Wahlrecht, hier soll das Vorzugsstimmensystem wieder einmal reformiert werden - zuletzt ist das heuer im Frühjahr passiert. Es geht um die erforderlichen Parteistimmen, um auf der Kandidatenliste vorgereiht zu werden - die will man jetzt weiter senken, auf 9 Prozent im Regionalwahlkreis und sonst auf 5 Prozent. Die bisherigen Hürden hat kaum jemand übersprungen. So weit wie in Südtirol, wo die Wähler über Vorzugsstimmen komplett über die Reihung der Kandidaten und damit die Vergabe der Mandate entscheiden, will die Koalition nicht gehen.
Nicht zum ersten Mal nehmen SPÖ und ÖVP auf dem Koalitionspapier auch eine Föderalismusreform in Angriff, die eine moderne Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bringen soll. Dazu wird eine Föderalismusreform-Kommission eingesetzt, als hätte es den hochkarätig besetzten Österreich-Konvent nie gegeben. Der hat Top-Vorschläge für die Reform das Staatswesens vorgelegt, man müsste sie nur aus der Schublade holen.