Klug: Anti-Doping-Gesetz wird verschärft
Das Anti-Doping-Gesetz wird verschärft. Das kündigte Verteidigungs- und Sportminister Gerald Klug (SPÖ) im Ö1-Interview an. Der Strafrahmen solle verdoppelt werden, wie das der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) vorschreibt, außerdem würden die Tests konzentriert. Strafbar sollen künftig auch die Komplizenschaft und der sportliche Umgang mit gesperrten Betreuern sein.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 12.9.2014
Strafen verdoppelt
Verdächtige Blutbeutel im Teamquartier verschwinden lassen, Kontakt mit einem bekannten Doping-Arzt oder ein Betreuerstab, zu dem auch ein bereits überführter Trainer gehört - all das ist künftig ungestraft nicht mehr möglich. Das Anti-Dopinggesetz wird ab 2015 verschärft, sagt Verteidigungs- und Sportminister Gerald Klug von der SPÖ. Die Komplizenschaft wird eingeführt.
Gestraft wird künftig also nicht nur, wer selbst dopt, sondern auch wer anderen beim Doping hilft, durch Vertuschung etwa, Verschleierung und Anleitung oder wer sich im Training mit aktuell gesperrten Dopingsündern umgibt. Die Trainer und das Umfeld des Sportlers werden verstärkt in den Fokus genommen. Außerdem wird die Dauer der möglichen Dopingsperre verdoppelt. Die Regelstrafe wird von zwei auf vier Jahre angehoben, das bedeute dann zumeist ein Karriereende.
Blutpassprogramm
Nachgeschärft wird auch bei den Dopingtests selbst - bisher sind dabei nämlich Minigolfer gleich behandelt worden wie Biathleten oder Langstreckenläufer.
Aufgestockt wird dafür das sogenannte Blutpassprogramm. Durch diese intensiven und wiederkehrenden Tests, kann man Dopingsündern auch indirekt auf die Schliche kommen - so geschehen zuletzt beim Langläufer Johannes Dürr in Sotschi.
Und bei den Doping-Verfahren wird die Rechtshilfe ausgeweitet, im Gegensatz zu bisher können sich Zeugen nicht mehr der Aussage entziehen.
Das neue Anti-Dopinggesetz geht heute in Begutachtung und soll wie gesagt ab 2015 gelten.