Für Politiker in Hinkunft verboten
Bandion-Ortner greift in Lobbying-Affäre durch
Die Lobbyismus-Affäre rund um Ernst Strasser hat dem Image von Politik und Justiz enormen Schaden zugefügt. Justizministerin Bandion-Ortner will nicht nur ein neues Lobbyismus-Gesetz, sie will gleichzeitig auch das Image der Justiz verbessern.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 26.03.2011
Justizministerin Bandion-Ortner bei Klaus Webhofer im Journal zu Gast
Lobbying-Verbot: Über 10.000 Strafe
Eine neue Ära der Transparenz und Anständigkeit in Österreich wünscht sich Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Die Lobbyismus-Affäre rund um Ernst Strasser und die Causa Grasser haben dem Image von Politik und Justiz enormen Schaden zugefügt. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will als Konsequenz jetzt rasch ein neues Lobbyismus-Gesetz verabschieden.
So soll es Politikern, vor allem Abgeordnete, in Zukunft verboten sein, den Lobbyismus als Nebentätigkeit zu betreiben. Bandion argumentiert, dass es sich hier um Unvereinbarkeit handelt. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann sich Bandion eine hohe Geldstrafe von mindestens 10.000 Euro vorstellen.
Amtsgeheimnis lockern
Zur Verbesserung des angeschlagenen Justiz-Images will Bandion-Ortner die Kommunikation verbessern und auch das Amtsgeheimnis lockern, bei Fällen von großem öffentlichem Interesse. Solche Fälle wären unter Verdacht stehende Ex-Politiker oder Fälle, bei denen es viele Geschädigte gebe. Wobei Geschädigte in Hinkunft besser informiert werden sollen über Entscheidungen des Staatsanwaltes.
Neu: Staatsanwälte für Wirtschaftsdelikte
Bandion-Ortner denkt auch daran, eine Task Force zur Aufstöberung von kriminell erworbenen Vermögen aufzustellen. Die Erinnerung an die sogenannten "Flöttl-Millionen" wird da wach. Mit diesem sichergestellten Vermögen soll in der Folge dann auch die Opfer entschädigt werden. Der Punkt ist bereits konkret, zwei speziell ausgebildete Staatsanwälte werden ab September ihre Arbeit aufnehmen.