Einsprüche erschweren Ermittlungen
Grasser: Justiz wartet auf Unterlagen
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beschwert sich einmal mehr, dass die Ermittlungen in der BUWOG-Affäre so lange dauern. Doch die Staatsanwaltschaft wartet immer noch auf wichtige Unterlagen aus der Schweiz und Liechtenstein – eine Weitergabe wird derzeit mit allen juristischen Mitteln blockiert.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 28.11.2011
"Sachverhalt ist komplex"
Die Staatsanwaltschaft hat vergangenen April versucht, mit Rechtshilfeersuchen und Hausdurchsuchungen Licht ins Dunkel der Causa Grasser zu bringen. Es geht um diverse Konten von Walter Meischberger in Liechtenstein sowie Treuhandschaften in der Schweiz. Bisher habe die Staatsanwaltschaft aber keinen Erfolg gehabt, sagt Martin Ulrich, Sprecher der Wirtschafts und Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Der Sachverhalt ist komplex. Insbesondere wegen der diversen Auslandsbezüge. Wir warten derzeit auf die Beendigung von Rechtsmittelverfahren, die im Ausland noch anhängig sind. Dabei geht es etwa um Hausdurchsuchungen", so Ulrich.
Juristischer Kampf
Das Problem für Justiz und für Grasser ist, dass die relevanten Unterlagen aus der Schweiz und Liechtenstein nach wie vor versiegelt sind. Eine Weitergabe des beschlagnahmten Materials wird derzeit mit allen juristischen Mitteln und durch alle Instanzen angefochten und blockiert. Immerhin war etwa eine Schweizer Tochter der bekannt prozessfreudigen Meinl Bank von den Hausdurchsuchungen betroffen. Ebenso wie der Schweizer Treuhänder von Grassers Schwiegermutter oder Grassers Stiftungsgeflecht. Alle Betroffenen haben der Weitergabe der Unterlagen an die österreichische Justiz den juristischen Kampf angesagt - mit Sachverständigen, Rechtsgutachten und anderen juristischen Maßnahmen.
Skurrile Formalgründe
Dabei wird zum Teil mit skurrilen Formalgründen argumentiert. Zum Beispiel: Dass die Justiz in Liechtenstein vergessen hätte, für das Rechtshilfeersuchen die Zustimmung des Liechtensteinischen Fürsten einzuholen. Wer diese Rechtsstreitigkeiten gewinnen wird, ist nicht absehbar. Nur eines ist sicher: Es wird noch einige Zeit dauern, bis es von den jeweiligen Höchstgerichten in der Schweiz und Liechtenstein rechtskräftige Entscheidungen gibt.
Keine Sonderbehandlung für Grasser
Eine politisch motivierte Verfolgung von Grasser gebe es jedenfalls nicht, sagt Korruptionsstaatsanwaltschaft-Sprecher Ulrich. "Im Rahmen der Ermittlungen werden wir belastende Umstände genauso berücksichtigen wie entlastende Umstände. Das ist unsere Verpflichtung", sagt Ulrich. Für Grasser gebe es keine Sonderbehandlung.