Kommission: Änderungen unzureichend

EU setzt Verfahren gegen Ungarn fort

Im Konflikt um umstrittene Gesetzesänderungen in Ungarn leitet die EU-Kommission in zwei Dossiers den nächsten Schritt der drei begonnenen Vertragsverletzungsverfahren ein. Dabei geht es um die Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörde und das Justizsystem.

Mittagsjournal, 7.3.2012

Raimund Löw in Brüssel im Gespräch mit Christl Reiss

Klage droht

Die EU-Kommission verschickt an die rechtskonservative Regierung in Budapest eine "begründete Stellungnahme", in der sie eine Änderung der beiden Gesetze innerhalb eines Monats fordert. Kommt die ungarische Regierung der Aufforderung zur Einhaltung des EU-Rechts dann erneut nicht nach, droht dem Land eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Als ausreichend sieht die EU-Kommission hingegen die Änderungen, die die ungarische Regierung an einem Gesetz zum Einfluss der Regierung auf die Notenbank vornehmen will.

Änderungen reichen nicht

Die EU-Kommission hatte die drei Vertragsverletzungsverfahren Mitte Jänner eingeleitet, die Antwort aus Budapest war einen Monat später eingegangen. Seitdem hatten die Experten der Kommission die Stellungnahme aus Budapest geprüft. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die von Ungarn vorgeschlagenen Änderungen der kritisierten Gesetze in zwei Fällen unzureichend sind. Bei dem einen handelt es sich um die sofortige Herabsetzung des Pensionsalters für Richter von 70 auf 62 Jahre. Die ungarische Opposition sieht darin einen Versuch der Regierung unter Premier Viktor Orban, unliebsame Richter loszuwerden und regierungsnahe Nachfolger einzusetzen. Die Übergangsphase vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sei zu kurz, hieß es aus EU-Kreisen in Brüssel. In Bezug auf die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde kritisiert die EU-Kommission, dass der Leiter der Behörde von einem auf den anderen Tag entlassen werden kann. (APA, Red.)