Zentralmatura: Längere Fristen für Lehrer
Im April will Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek entscheiden, ob der Testlauf für die Zentralmatura in diesem Jahr wie geplant stattfinden, oder wegen Datenschutzbedenken doch verschoben werden soll. Nach derzeitiger Rechtslage ginge sich das von den Fristen her gar nicht mehr aus. Die Ministerin trifft deshalb jetzt Vorkehrungen für den "Plan B".
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.3.2014
Frist Problem für Lehrer
Das Datenleck beim Bildungsforschungsinstitut Bifie gefährdet auch die Zentralmatura. Fast 400 Schulen wollen sie heuer im Fach Englisch erstmals ausprobieren. Wegen der jüngsten Datenpanne lässt Unterrichtsministerin Heinisch-Hosek aber bis April prüfen, ob die einheitlichen Fragestellungen und Testbögen ausreichend gesichert sind – und nicht, so wie die Bifie-Daten, möglicherweise ungesichert und für alle einsehbar im Internet landen.
Kann sie das nicht garantieren, dann muss die Matura auf traditionelle Weise stattfinden - die Lehrerinnen und Lehrer müssten die Aufgaben also wieder selbst formulieren. Doch der automatische Wechsel zur traditionellen Matura ist theoretisch gar nicht möglich. Laut Verordnung müssen die Lehrer nämlich schon bis Mitte März ihre eigenen schriftlichen Aufgaben vorlegen.
Lehrervertreter: "Unsicherheit groß"
Doch erst im April will Heinisch-Hosek entscheiden, ob die traditionelle Matura angewendet werden muss. Damit die Lehrer danach doch noch Zeit für ihre Aufgabenstellung haben, verlängert sie jetzt die Frist in der Verordnung auf Mitte April.
AHS-Lehrergewerkschafter Eckehard Quin spricht von "Unsicherheit", Lehrer und Schüler wären damit erst recht unter Druck. Er hoffe daher, dass die Zentralmatura wie geplant im Mai stattfindet.