Mehr Richter für Schöffenprozesse

Im Budget für den Justizbereich sind sowohl Einsparungen vorgesehen als auch zusätzliche Ausgaben in manchen Bereichen. Gespart werden soll etwa durch die Schließung von Bezirksgerichten. Zusätzliche Ausgaben sind hingegen für mehr Planposten in den Gefängnissen vorgesehen. Außerdem wird es mehr Richterposten geben. Dadurch sollen in großen Schöffenprozessen wieder zwei Richter statt nur einer urteilen.

Mittagsjournal, 30.4.2014

Ärger über lange Verfahren

Seit fünf Jahren bestehen Schöffensenate nur mehr aus drei Personen: Einem Richter und zwei gewöhnlichen Staatsbürgern. Für die meisten Prozesse scheint diese unter Claudia Bandion-Ortner beschlossene Sparmaßnahme kein Problem darzustellen, sehr wohl aber für große Verfahren aufwendige Verfahren - speziell im Wirtschaftsbereich, findet ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter. Beispiele könnten Telekom, Hypo oder ein möglicher Buwog-Prozess sein. In solchen Großverfahren sollen wieder zwei Laien sowie ein Hauptrichter und ein sogenannter Beisitzer urteilen. Die zusätzlichen Planstellen seien schon im Bundesfinanzgesetz vorgesehen und auch bewilligt, so Brandstetter. Die Verfahrensdauer in dem Bereich habe bereits inakzeptable Dimensionen erreicht und bringe die gesamte Justiz in schlechtes Licht, ärgert sich Brandstetter.

Raschere Vorbereitung

Zustimmung kommt von Richtervereinigungspräsident Werner Zinkl. Er hält die elf Richterstellen für ausreichend und stellt sich vor, dass zwei Richter schon in der Prozessvorbereitung im Team arbeiten. Das Ziel: Die Zeit zwischen Anklageerhebung und Prozessbeginn soll verkürzt werden. Da könne ein Beisitzer sehr viel zur Entlastung beitragen, sagt auch Minister Brandstetter. Aber um eine substantielle Verfahrensverkürzung zu erreichen, müssten auch die Ermittlungsverfahren beschleunigt werden. Brandstetter hofft, dass das durch den personellen Ausbau der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gelingt.

Sparen in anderen Bereichen

Bei den Bezirksgerichten hingegen soll gespart werden - in den vergangenen Jahren wurden 27 Gerichte in nur drei Bundesländern geschlossen. Im Bundesfinanzgesetz ist aber die Rede von insgesamt 38 Bezirksgerichtsschließungen bzw. Gerichtszusammenlegungen. Und der Justizminister will jedenfalls Gespräche mit jenen Ländern führen, wo es noch keine Schließungen gab. Die Richtervereinigung kündigt Protest gegen zusätzliche Schließungen an und bezweifelt ihren Sinn. Oft seien funktionierende Gerichtseinheiten zerstört worden und hohe Kosten für neue Gerichtsräumlichkeiten entstanden.