Gefahrenzonen: Länder müssten strenger sein
Die bereits existierenden Gefahrenzonenpläne müssten ernster genommen werden, fordern Kritiker. Denn in den gefährdeten roten Zonen stehen in Österreich 400.000 Gebäude. Zuständig für die Umsetzung der Raumplanung sind jedoch die Länder, und die müssten Sanktionen bei Verstößen festlegen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 4.6.2013
Service
Gefahrenzonenplanung des Lebensministeriums
Der Gefahrenzonenplan (PDF-Download)
Großer Druck
Rote Zone bedeutet absolutes Bauverbot. Diese Empfehlung spricht der Gefahrenzonenplan des Bundes aus. Doch bei der Baugenehmigung hat der Bürgermeister das letzte Wort. Hält dieser sich nicht an den Plan, gibt es immerhin eine indirekte Sanktionsmöglichkeit, sagt Gerhard Mannsberger, Leiter der Forstsektion im Umweltministerium: "Wenn ein Bürgermeister in die rote Zone bauen lässt, dann finanzieren wir dort keine Hochwasser- bzw. Wildbach- und Lawinenverbauungen. Der Druck ist dadurch sehr groß." Weitere Sanktionsmöglichkeiten müssten die Länder festlegen, so Mannsberger. Das sei sehr aber unterschiedlich. Die Länder könnten Baugenehmigungen verhindern, indem sie Flächenwidmungen von Gemeinden nicht genehmigen.
Schutz für Risikobauten
In den vergangenen Jahren orte man allerdings eine verstärkte Sensibilisierung bei den Bürgermeistern, sagt Mannsberger. Die 400.000 Gebäude, die derzeit in roten und gelben Zonen stehen, seien großteils vor dem letzten großen Hochwasser vor zehn Jahren gebaut worden. Gerade deshalb errichte man jetzt Rückhaltebecken, Lawinenverbauungen, Murbrecher und dergleichen. "Hätten wir in der roten und gelben Zone keine Häuser und Betriebe, bräuchten wir ja nicht tätig sein."
Wenn ein Bauwerber in die rote oder gelbe Zone baut, obwohl es keine Genehmigung vom Bürgermeister gibt, dann müsse man rigoros einen Abbruchbescheid erteilen, sagt Mannsberger.