Steuerreform: Empfehlungen der EU-Kommission

Zur laufenden Debatte um eine Steuerreform kam gestern auch noch ein Papier der EU-Kommission: Die Behörde entließ Österreich zwar aus dem Defizitverfahren entlassen, empfahl aber gleichzeitig eine Reihe von Maßnahmen: einerseits rasche Reformen, wie sie die ÖVP-Chef Spindelegger fordert, andererseits Vermögenssteuern, wie sie die SPÖ verlangt.

Mittagsjournal, 3.6.2014

Argumente für beide Seiten

Wer die Stellungnahmen von SPÖ und ÖVP zu den länderspezifischen Empfehlungen der Kommission für Österreich liest, gewinnt nicht den Eindruck, dass es um ein und dasselbe Papier geht: während Finanzminister Michael Spindelegger von der ÖVP darin nur die Empfehlungen zum Sparen und für Reformen hervorhebt, etwa beim Pensionssystem, und den Steuerbereich auslässt, liest man bei Finanzstaatsekretärin Sonja Steßl von der SPÖ nur die Empfehlung, Arbeit weniger und Vermögen mehr zu besteuern, während von Pensionsreformen keine Rede ist.

Tatsächlich steht im Papier der EU-Kommission beides. Zum einen wird empfohlen, die Tragfähigkeit des Pensionssystems zu verbessern. Insbesondere solle die Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer vorangebracht werden. Und das gesetzliche Pensionsalter solle an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Auch Reformen im Gesundheitswesen und bei der Pflege werden verlangt, um das System nachhaltiger zu machen.

Und zum anderen empfiehlt die Kommission, die hohe Steuer- und Abgabenlast für Geringverdienende zu senken. Statt dessen solle die Steuerlast auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen umgestellt werden: Konkret genannt werden periodische Immobiliensteuern, also Grundsteuern, die regelmäßig anfallen und nicht nur einmal beim Erwerb. In diesem Zusammenhang solle auch die Steuerbemessungsgrundlage aktualisiert werden, derzeit wird die Grundsteuer aus veralteten Einheitswerten berechnet.

Was keiner will

Es gibt aber auch Empfehlungen, die bisher weder von SPÖ noch von ÖVP besonders hervorgehoben werden: etwa diejenigen, die auf mehr freien Wettbewerb abstellen. Der sei insbesondere bei Dienstleistungen behindert. Außerdem gebe es in Österreich besonders wenige EU-weite öffentliche Ausschreibungen. Österreich solle prüfen, warum das so ist und auch, ob die derzeitigen Beschränkungen für den Zugang zu regulierten Berufen tatsächlich aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind.

Die Empfehlungen der Kommission werden beim nächsten ECOFIN-Rat am 20. Juni erörtert und voraussichtlich auch angenommen. Eine Woche später wird sich der Europäische Rat damit befassen, die formelle Annahme wird dann voraussichtlich Juli erfolgen.