Golden Handshakes werden unattraktiv

Frühpensionen: Aus für Steuerbegünstigungen

ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter plant steuerliche Maßnahmen zur Einschränkung der Frühpensionen. Konkret sollen Sonderabfertigungen nicht mehr steuerlich begünstigt sein und von den Arbeitgebern auch nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden dürfen.

Mittagsjournal, 07.09.2011

Betrifft freiwillige Abfertigungen

Für beide, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen die Zeiten härter werden. Das betrifft zunächst einmal die freiwilligen Abfertigungen, da sind derzeit drei Monatsbezüge steuerlich begünstigt. Das soll gestrichen werden. An der mit 6 Prozent versteuerten gesetzlichen Abfertigung von bis zu 12 Monatsgehältern und der analog steuerlich begünstigten Abfertigung NEU wird nicht gerüttelt, beteuert man im Finanzministerium.

Auch Kündigungen schlechter gestellt

Weiters: Die Arbeitgeber sollen diese freiwilligen Abfertigungen auch nicht mehr wie bisher als Betriebsausgaben abschreiben dürfen. Fallen soll auch die steuerliche Begünstigung bei Vergleichen und Kündigungsentschädigungen. Im Finanzministerium versichert man des Weiteren, dass Sozialpläne in keiner Weise von der Streichung von Steuerprivilegien betroffen seien.

Kritik gibt es dennoch, insbesondere daran, dass die Einschnitte nicht ab einer bestimmten Altersgrenze gelten sollen, also nicht nur Frühpensionisten betreffen könnten.