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Talentebörse

Ö1 Talentestipendium bildende Kunst 2024

Gemeinsam mit den österreichischen Kunstunis suchte Ö1 auch 2024 wieder talentierte junge Künstlerinnen und Künstler. Vergeben wird ein Stipendium für bildende Kunst in der Höhe von 10.000 Euro, das vom Wiener Städtischen Versicherungsverein zur Verfügung gestellt wird.

Die Einreichung für das Ö1 Talentestipendium 2024 erfolgte bis Mitte Mai über die jeweiligen Universitäten. Diese trafen auch eine Vorauswahl auf deren Basis bereits im Juni eine unabhängige Fachjury über die Vergabe entschied. Die Jury erstellte dazu eine Shortlist von vier Kandidat:innen, deren Werke im Künstlerhaus Wien von 14. November bis 2. Dezember 2024 ausgestellt werden.

Die Bekanntgabe des Juryentscheids erfolgt bei der Preisverleihung im Künstlerhaus Wien am 14. November.

Die Shortlist-Kanditat:innen sind:

Die weiteren nominierten Künstler:innen zum Ö1 Talentestipendium sind:

Teilnahmebedingungen

Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2024

Die Förderung wurde heuer bereits zum 17. Mal vergeben und soll es Nachwuchstalenten ermöglichen, sich ein Jahr lang ausschließlich ihrem Schaffen zu widmen. Bewerben konnten sich Studierende, die an einer der folgenden vier Kunstuniversitäten in Österreich studieren: Akademie der bildenden Künste Wien, Universität für angewandte Kunst Wien, Kunstuniversität Linz und Universität Mozarteum Salzburg.

  • Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Ö1 Talentestipendiums für bildende Kunst als ordentliche Hörer:innen an einer der angeführten Kunstuniversitäten eingeschrieben sein.
  • Die Bewerber:innen müssen sich bereits im zweiten Studienabschnitt (alte Studienordnung) bzw. in der Endphase des Bachelor- oder Master-Studiums befinden.
  • Studierende, die Bezieher:innen eines oder mehrerer Stipendien sind, welche zum Zeitpunkt der Einreichung die Gesamthöhe von insgesamt 3.000 Euro pro Jahr übersteigen, sind vom Ö1 Talentestipendium für bildende Kunst 2024 ausgeschlossen (ausgenommen davon sind die Studienbeihilfen der Studienbeihilfenbehörde).
  • Studierende, die sich im Rahmen eines Studierenden-Mobilitätsprogrammes (ERASMUS, Joint Study etc.) in Österreich befinden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Service

Akademie der bildenden Künste Wien
Kunstuniversität Linz
Universität für angewandte Kunst Wien
Universität Mozarteum Salzburg
Kunstuniversität Graz
Parallel Vienna
Künstlerhaus Wien

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